gemäß § 3 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) muss ich darauf hinweisen, dass es sich bei den angewandten Behandlungsmethoden um Verfahren der alternativen Medizin/Therapie handelt. Diese sind schulmedizinisch nicht anerkannt. Die beschriebenen Therapieformen beinhalten weder Heil- noch ein Linderungsversprechen.